Berufskraftfahrer-Ausbildung

Grundqualifikation für Berufseinsteiger

Berufskraftfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis vor September 2008/2009 erworben haben, müssen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eine Grundqualifikation nachweisen. 

Die Grundqualifikation ist unterteilt in die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation:


Grundqualifikation

Bei der Grundqualifikation ist keine Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht vorgeschrieben. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.
Für den Nachweis dieser Grundqualifikation muss eine Prüfung bei der IHK abgelegt werden.

Die Prüfung vor der IHK umfasst:

  • einen theoretischen Teil (4 Stunden)
  • und einem praktischen Teil (3 Stunden)
    bestehend aus Fahrprüfung (1½ Stunden), praktischer Prüfungsteil zu Ladungssicherheit, Notfallsituationen, ... (30 Minuten) und einem Sicherheitstraining (1 Stunde)

Die IHK verlangt, dass der praktische Prüfungsteil in einem Fahrschulfahrzeug in Begleitung eines Fahrlehrers durchgeführt wird.
Hierfür steht Ihnen die Fahrschule Schneider gern zur Verfügung.

Beschleunigte Grundqualifikation

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation die Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben und umfasst:

  • 130 Stunden theoretische Ausbildung
  • sowie 10 Fahrstunden
  • die theoretische Prüfung (90 Minuten)

Eine Fahrerlaubnis muss für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation nicht vorliegen.


 
 
 

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