Fahrschule
Informationen
Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren:
- Ab einem Alter von 16½ Jahre kann die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. (Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich!).
- Nach erfolgreicher Prüfung erhält man eine befristete Prüfungsbescheinigung.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der junge Fahranfänger einen Kartenführerschein.
- Die Klasse B schließt die Klassen M, L, S ein, da das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht ist. Diese Klassen dürfen OHNE Begleitperson gefahren werden.
- Mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung beginnt bereits die Probezeit.
Anforderungen der Begleitperson:
- muss mindestens 30 Jahre sein
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben