Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren:

  • Ab einem Alter von 16½ Jahre kann die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. (Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich!).

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhält man eine befristete Prüfungsbescheinigung.

  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der junge Fahranfänger einen Kartenführerschein.

  • Die Klasse B schließt die Klassen M, L, S ein, da das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht ist. Diese Klassen dürfen OHNE Begleitperson gefahren werden.

  • Mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung beginnt bereits die Probezeit.


Anforderungen der Begleitperson:

  • muss mindestens 30 Jahre sein

  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein

  • darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
 
 
 

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