Führerscheinklassen

 

 Motorrad


   A1           

Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung

ab 16 Jahre

   A -beschränkt-

Krafträder über 50ccm Hubraum; bis 25 kW und einer Leermasse
von mindestens 6,25 kg pro kW; 2 Jahre nach Erteilung
der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

ab 18 Jahre

   A -unbeschränkt-

Krafträder über 50 ccm Hubraum; über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW

ab 25 Jahre

 

 Pkw


   B              

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht  mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.     
             

ab 18 Jahre

   BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter
Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und
bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens
das 1,5- fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden
Fahrzeugs betragen.

ab 18 Jahre

 

 Lkw


   C1          

Kraftwagen über 3,5 t bis 7,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG

ab 18 Jahre

   C1E

Kraftwagen über 3,5 t bis 7,5 t zG; Anhänger über 750 kg zG

ab 18 Jahre

   C 

Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG

ab 18 Jahre

   CE

Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger über 750 kg zG

ab 18 Jahre

 

 Bus


   D1          

mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätze; Anhänger bis
750 kg zG

ab 21 Jahre

   D1E    

mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätze; Anhänger bis
750 kg zG

ab 21 Jahre

   D

mehr als 16 Fahrgastplätze; Anhänger bis 750 kg zG

ab 21 Jahre

   DE

mehr als 16 Fahrgastplätze; Anhänger über 750 kg zG

 

 Traktor


   L               

mit Anhänger bis 32 km/h bbH, mit Anhänger bis 25 km/h bbH,    
in der Land- und Forstwirtschaft; Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
bis 25 km/h bbH mit Anhänger

ab 16 Jahre

   T

Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH mit Anhänger, in der
Land- und Forstwirtschaft; bis zum 18. Lebensjahr bis
max. 40 km/h bbH; Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
40 km/h bbH mit Anhänger

ab 16 Jahre

 

 Mofa


   M               

max. 25 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor                
bis 50 ccm Hubraum; einsitzig

ab 15 Jahre

 

 

 
 
 

© www.fahrschule-schneider.net